Informationen zu den Übernachtungsmöglichkeiten
Die Fleischerinnung Rhein-Ruhr kann für die Auszubildenden eine Übernachtung vermitteln.
1. Falls eine Übernachtung gewünscht wird, so muss diese 5 bis 6 Wochen vorher verbindlich angemeldet werden (schriftlich per Post oder Fax; ggf. als Sammelanmeldung über den Berufsschullehrer). Falls die Reservierung nicht rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vorher) storniert wird, müssen die Kosten leider weiterberechnet werden (50% der Kosten bei Stornierung bis zu 8 Tagen vor Lehrgangsbeginn; 75% der Kosten bei Stornierung innerhalb von 8 Tagen vor Lehrgangsbeginng; 100% der Kosten bei Stornierung innerhalb der Lehrgangswoche).
2. Es ist selbstverständlich, dass die Verhaltensweisen derjenigen, die in Essen übernachten, angemessen sein müssen. Daher sind in Übereinstimmung mit den betreffenden Fleischerinnungen einige Hinweise erarbeitet worden:
Die Verhaltensweisen im Übernachtungshaus (auch gegenüber den anderen Auszubildenden der Gruppe) sind rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst!
3. Falls gegen die Regeln verstoßen wird, so wird die Fleischerinnung eine Übernachtung für die betreffenden Auszubildenden für weitere Lehrgänge nicht wieder vermitteln.
4. Die Zeit außerhalb der Bildungsstätte gilt als Freizeit und ist nicht versicherungsmäßig abgedeckt. Im Schadensfall muss der Auszubildende/die Auszubildende selber für Folgen aufkommen.
Übernachtungshaus:
Kolpinghaus Essen, Frankfurter Straße
Homepage des Übernachtungshauses:
http://kolpinghaus.de/